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ROCKLAND/RADIO21 Traumtickets weltweit - TEILNAHMEBEDINGUNGEN Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Radiogewinnspiel „Traumtickets weltweit“ der RocklandPfalz Radio GmbH & Co. KG („ROCKLAND."), Am Wall 1,55122 Mainz und der NiedersachsenRock 21, GmbH & Co KG, („RADIO21“), Robert Hesse Straße 3, 30827 Garbsen. Die Sender führen das Gewinnspiel gemeinsam ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch. 1. ANERKENNUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN Mit der Teilnahme an dem von ROCKLAND/RADIO21 veranstaltetem Radiogewinnspiel „Traumtickets weltweit" erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an. 2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahre. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von ROCKLAND/RADIO21 sowie der mit ROCKLAND/RADIO21 verbundenen Unternehmen (§15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Der Teilnahmeausschluss gilt auch für Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und deren Angehörige. 3. SPIELDAUER/ZEITEN ROCKLAND/RADIO21 veranstalten das Gewinnspiel „TRAUMTICKETS WELTWEIT“ bis voraussichtlich zum 22. Mai 2012 (Spieldauer). Das Spiel wird in mehreren Spielrunden durchgeführt: Eine Spielrunde endet, wenn ein Teilnehmer der „Traumtickets weltweit“ erfolgreich nach den Regeln dieser Teilnahmebedingungen ins Studio durchgestellt wird und die ausgelobte Konzertreise gewonnen hat. Der Beginn der nächsten Spielrunde während der Spieldauer wird sodann rechtzeitig im Vorfeld im Programm von ROCKLAND/RADIO21 bekannt gegeben, wobei auch der Preis für diese kommende Spielrunde ausgelobt wird. Gespielt wird jeweils von Montag bis Freitag, zwischen 5 Uhr und 19 Uhr (= Spielzeiten), Feiertage sind ausgeschlossen. Ausnahmen oder Änderungen von diesen Spielzeiten werden bei ROCKLAND/RADIO21 rechtzeitig im Voraus angesagt und im Programm bekannt gegeben. Die Spielzeiten sind wichtig, da außerhalb dieser Zeiten - auch bei laufender Spielrunde - keine Lösungs- oder Gewinnmöglichkeit besteht. 4. MECHANIK DES GEWINNSPIELS ROCKLAND/RADIO21 verlosen im Aktionszeitraum insgesamt acht Konzertreisen. Die Ziele lauten wie folgt: • James Blunt am 20. Januar 2012 in Rio de Janeiro • Elton John am 9. Februar 2012 in Las Vegas • Rammstein am 19. Februar 2012 in Oslo • Sting am 26. Februar 2012 in Monte Carlo • Bryan Adams am 17.März 2012 in Paris • Coldplay am 20. April 2012 in Vancouver • Bon Jovi am 18. Mai 2012 in New York • Bruce Springsteen am 30. Mai in Berlin Zur Teilnahme der Hörer am Gewinnspiel ist eine kostenlose Rufnummer geschaltet. Die Rufnummer lautet 0800/4002000. Für den Anrufer entstehen aus dem deutschen Festnetz keine Kosten. Verbindungen aus dem Mobilfunk können dagegen Kosten verursachen. Diese hat der Anrufer zu tragen. Die Informationen darüber holt der Anrufer selbstständig im Vorfeld seines Anrufes eigenständig ein. Gehen mehrere Anrufe gleichzeitig unter der oben genannten Rufnummer bei ROCKLAND/RADIO21 ein, so entscheidet das Zufallsprinzip. Ist die Leitung besetzt oder wird nicht angenommen, dann gilt der Anrufversuch als gescheitert. Die Teilnehmer sind innerhalb einer Spielrunde und unter Beachtung der Spielzeiten dazu aufgerufen, auf ein bestimmtes „Traumtickets weltweit“ Anrufsignal zu reagieren. Dabei handelt es sich um einen Song des jeweiligen Interpreten der aktuellen Spielrunde. Die Gewinnmöglichkeit: wird ein Song in voller Länge des aktuellen Spielrunden-Interpreten ausgespielt, dann besteht die Gewinnchance auf die ausgelobte Konzert-Reise. Allerdings nur dann, wenn der Anrufer unter den oben genannten Bedingungen an ROCKLAND/RADIO21 weitergeleitet wird. In unregelmäßigen Abständen wird ROCKLAND/RADIO21 während einer Spielrunde Hinweise zur Teilnahme an „Traumtickets weltweit“ im Programm von ROCKLAND/RADIO21 on-air oder online veröffentlichen und bekannt geben. Diese können zur besseren Eingrenzung einer Teilnahme an „Traumtickets weltweit“ genutzt werden. Der Sender behält sich vor, externe Partner (z.B. regionale Zeitungen) zur Überbringung von Hinweisen einzusetzen. Pro Spielrunde gibt es maximal einen Gewinner für den Hauptpreis (die ausgelobte Reise). Sobald ein Teilnehmer die Spielrunde gewonnen hat, endet der Wettbewerb für diese Spielrunde und der Preis kann nicht noch einmal gewonnen werden. Der Sender behält sich die Festlegung der Eröffnungszeiten einer Spielrunde vor. Die Ermittlung der Spielteilnehmer per (digitalem) Glücksrad erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Die Chance an dem Glücksrad-Spiel teilzunehmen, besteht wie folgt: Sechs Mal täglich läuft ein Titel von dem besagten Traumtickets-Künstler (s.u.). Während der Titeldauer wählen die Hörer die kostenlose Hotline 0800/400 2000. Nach dem Zufallsprinzip landet einer der Anrufer im Studio und kann dann an dem Glücksradspiel teilnehmen. Mit der Teilnahme an dieser Aktion willigen alle Teilnehmer ein, dass während und auch nach ihrer Teilnahme Film- und Fotoaufnahmen von ihnen gemacht werden können, welche auf den Internet- und/oder der Facebookseite der Sender hochgeladen werden (vgl. auch Ziffer 7). Das gilt auch für Tonaufnahmen jeglicher Art (z.B. Interviews) Im Falle von extremen Wetterverhältnissen oder äußeren Einflüssen, die eine Durchführung der Konzertreise unzumutbar machen, behält sich ROCKLAND/RADIO21 das Recht vor, das Gewinnspiel zu jeder Zeit abzubrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Sollte die Konzertreise aus Gründen, die ROCKLAND/RADIO21 nicht zu vertreten hat, undurchführbar oder eine Durchführung unzumutbar werden, ist ROCKLAND/RADIO21 berechtigt, eine Spielrunde sofort zu beenden und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. 5. TEILNAHMEAUSSCHLUSS ROCKLAND/RADIO21 sind berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist ROCKLAND/RADIO21 berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern bzw. Gewinne, die noch nicht ausgezahlt wurden, nicht auszuzahlen. ROCKLAND/RADIO21 behält sich das Recht vor, weitere Anrufer und Teilnehmer von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird ROCKLAND/RADIO21 insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmer den Programmablauf nachhaltig stört oder während eines Telefongespräches rechts- oder sittenwidriges Gedankengut zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt oder übergeben, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Eine Erstattung der dem Teilnehmer entstandenen Telefonkosten im Falle eines Ausschlusses nach den vorstehenden Absätzen ist ausgeschlossen. 6. HAFTUNG ROCKLAND/RADIO21 ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden, korrekte Aussagen im Programm sowie korrekte Angaben im Internet zu machen. ROCKLAND/RADIO21 haftet jedoch nicht für Fehlaussagen, die unverzüglich korrigiert werden, oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung. 7. SONSTIGES Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. ROCKLAND/RADIO21 erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von ROCKLAND/RADIO21 zu wiederholen. Bei jedem Gewinn kann der Name des Gewinners, sein Wohnort und der Gegenstand des Gewinns auf den Internet- und/oder der Facebookseiten der Sender veröffentlicht werden. Zeitungs- und TV-Redaktionen werden über den Gewinn informiert. Bei allen Gewinnen behält sich ROCKLAND/RADIO21 vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von ROCKLAND/RADIO21 sowie online in Wort und/oder Bild zu berichten. Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen. Die persönlichen Daten der Teilnehmer unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Ihre Verwendung erfolgt ausschließlich zu Zwecken des Gewinnspiels. 8. GEWINNAUSZAHLUNG Der aktuell ausgelobte Hauptgewinn (Konzert plus Reise) steht nur für den Gewinner höchstpersönlich und der von ihm benannten Begleitperson zur Verfügung, sofern die in diesen Teilnahmebedingen aufgestellten Voraussetzungen erfüllt wurden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.Die Konzertreisen beinhalten einen Economy-Flug für zwei Personen, sowie die Unterkunft vor Ort. Jeder ins Studio durchgestellte Spielteilnehmer kann nur eine Reise gewinnen. Eine Barauszahlung der ausgelobten Gewinne ist nicht möglich. Der Gewinner hat keinen Einfluss auf die Buchung der Flüge bzw. der Unterkunft. Dieses obliegt ROCKLAND/RADIO21. Ein Betreuung vor Ort (z.b. Flughafen-Shuttleservice, Reisebegleitung etc.) steht den Gewinnern nicht zur Verfügung. Eine Verschiebung der Reise ist nicht möglich. Bei Nichtantritt der Reise entfällt der Reiseanspruch. Gegebenenfalls mit dem Gewinn zusammenhängende Neben- oder Folgekosten werden von ROCKLAND/RADIO21 nicht ersetzt. ROCKLAND/RADIO21 wird Gewinne nur an Personen auszahlen, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Auszahlung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung nicht vorliegen, insbesondere in den Fällen der Nr. 5 Absatz 1. Gewinne werden nicht an Personen ausgezahlt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. 9. SCHRIFTFORMERFORDERNIS / SALVATORISCHE KLAUSEL Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten, erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen. Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke. 10. RECHTSWEG Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und die Gewinnauszahlung ausgeschlossen. Mainz/Garbsen, im Dezember 2011 |