Corona-Regeln in Niedersachsen

Die Infektionszahlen sinken und die Impfzahlen steigen. Wegen der guten Entwicklung gilt seit Ende Mai 2021 der sogenannte Stufenplan 2.0. Dieser hat die Corona-Regeln nochmal kräftig gelockert. Was diesen Sommer in Niedersachsen alles gilt, seht ihr hier auf einen Blick.

Zusammenkünfte

Bei einem Inzidenzwert unter 50 darf ein Haushalt maximal zwei Personen eines anderen Haushalts treffen. Alternativ dürfen zehn Personen aus maximal drei Haushalten zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre und Geimpfte beziehungsweise Genesene werden hier nich

Freizeitgestaltung

Zoos und botanische Gärten dürfen sowohl ihre Innen- als auch Außenbereiche öffnen. In Innenräumen gilt allerdings eine Test- und Maskenpflicht.

Der Besuch von Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten ist bis zu einer Inzidenz von 100 mit Hygienekonzept möglich. Auch hier gilt eine Masken- und Testpflicht für Innenräume.

Freizeitparks dürfen bei einer Inzidenz unter 50 öffnen, allerdings nur mit einer Auslastung von 75 Prozent.

Theater, Kinos, Konzerthäuser und Kulturzentren können bei einer Inzidenz unter 100 bis zu 250 Personen unter freiem Himmel empfangen. Das gilt aber nur für Sitzveranstaltungen. Voraussitzung ist auch hier ein negativer Corona-Test oder eine vollständige Impfung beziehungsweise Genesung. Veranstaltungen mit Interaktion und Kommunikation zwischen den Besuchern sind nicht erlaubt.

Freibäder dürfen ihre Tore ab einer Inzidenz unter 100 öffnen. Allerdings gelten auch hier verschiedene Hygieneauflagen und eine Testpflicht für die Besucher.

Bei einer Inzidenz unter 50 sind Hallenbäder für bestimmte kleine Gruppen geöffnet, zum Beispiel für Reha-Sport und Schwimmunterricht.

Restaurantbesuche

Die Gastronomie darf bei einer Inzidenz unter 100 ihren Innen- und Außenbereich öffnen. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt außerdem die Testpflicht für die Außengastronomie. Wer im Innenbereich essen möchte, muss weiterhin einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen.

Sport

Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre dürfen bei einer Inzidenz unter 100 im Freien Kontaktsport betreiben. Voraussetzung für Betreuungspersonen sind ein negativer Corona-Test oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung beziehungsweise Genesung. Das Gleiche gilt auch für Mannschaftssportarten.

Getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Erwachsenen ist kontaktfreier Sport ebenfalls draußen mit Abstand wieder möglich. Bei einer Inzidenz unter 50 gilt die Testpflicht nur für Kontaktsport.

Für Sport im Inneren braucht es grundsätzlich ab einer Inzidenz von 35 einen Test.

Die Fitnessstudios dürfen bei einer Inzidenz unter 50 für ihre Besucher öffnen. Voraussetzung für die Kunden ist wieder ein negativer Schnelltest.

Hotels, Pensionen & Co.

Übernachtungen sind grundsätzlich bis zu einer Inzidenz von 100 möglich. Voraussetzung sind hier wieder ein negativer Test bei der Anreise und wöchentlich zwei weitere Schnelltests.

Schulen und Kitas

Mit einer dauerhaften Inzidenz von unter 50 dürfen alle Schüler in den Präsenzunterricht. Voraussetzung hierfür sind Corona-Selbsttests für Schüler, Lehrkräfte und Schulpersonal.

Auch die Kindertagesstätten dürfen bei einer Inzidenz unter 50 in den Regelbetrieb gehen.

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