Bisher galt das Arbeiten von zu Hause nur als Empfehlung. Jetzt sind Arbeitgeber verpflichtet - da wo es möglich ist - Homeoffice anzubieten. Nur wenn zwingende betriebliche Gründe vorliegen, kann der Arbeitgeber die Homeoffice-Pflicht während der Corona-Pandemie umgehen. Für Tätigkeiten, die nicht im Homeoffice funktionieren,gelten außerdem verschärfte Hygienemaßnahmen.
Mittwoch, 27.01.2021 14:38 Uhr
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