Das Bundesverfassungsgericht stellt ein für alle Mal klar. Die Polizeikosten bei Hochrisikospielen im Fußball dürfen prinzipiell der Deutschen Fußball-Liga in Rechnung gestellt werden.
Damit endet ein 10-jähriger Rechtsstreit, der seinen Ursprung in einer Rechnung von 400.000 Euro hatte. Diese Rechnung schickte das Land Bremen im August 2015 nach einem Fußballspiel zwischen Bremen und Hamburg an die Deutsche Fußball-Liga.
Die klagte daraufhin gegen diese Rechnung und arbeitete sich von da an, gemeinsam mit Bremen durch die unterschiedlichsten gerichtlichen Instanzen. Das finale Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt klar: So eine Rechnung ist nicht nur rechtens, sondern könne möglicherweise auch bei anderen Großveranstaltungen gestellt werden.
In einem schriftlichen Statement der Gewerkschaft der Deutschen Polizei das unserer Redaktion vorliegt, heißt es wörtlich:
“Das Urteil hat eine weitreichende Bedeutung: Es betrifft nicht mehr nur die Polizeieinsätze bei Fußballspielen, sondern alle kommerziellen Großveranstaltungen mit Konfliktpotenzial. Die Entscheidung wird ein Präzedenzfall für ganz Deutschland sein und wird den Umgang mit der Finanzierung solcher Einsätze grundsätzlich beeinflussen.”
Es ist nicht nur ein Sieg für die vielen Polizisten, die endlich Klarheit und Anerkennung für ihre Einsätze bei solchen Veranstaltungen erhalten, sondern auch für den Steuerzahler. Bisher wurden die Kosten für die Einsätze von den Steuerzahlern getragen.
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