Laut dem Verein macht sich der Senat mit der Entscheidung unglaubwürdig, denn gemessen an der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz müsste eigentlich die Stufe 0 gelten. Durch Warnstufe 1 müssen die Gastronomen 3G-Kontrollen durchführen - das ist wiederrum mit höherem Personal- und Kostenaufwand verbunden. Die Gastrogemeinschaft will die Mehrkosten die dadurch entstehen auf den Senat abwälzen und gegebenenfalls Klage einreichen, wenn die Warnstufe nicht geändert wird.
Freitag, 08.10.2021 10:40 Uhr
Zurück