Bildquelle: © Matej Meza / Universität Bremen Glashalle

Gutachten hält Bremer Zivilklausel für verfassungswidrig

Donnerstag, 06.08.2026 05:31 Uhr

Die Zivilklausel an Bremens Hochschulen ist laut einem neuen Gutachten verfassungswidrig. Die Regel schreibt vor, dass Forschung, Lehre und Studium nur friedlichen Zwecken dienen dürfen, so die ARD. Das schränke die Wissenschaftsfreiheit ein, heißt es in dem Gutachten.

In Bremen und Bremerhaven ist der Mindestbestand an Blutkonserven aktuell unterschritten. Nach Angaben des Deutschen Roten Kreuzes liegen derzeit rund 8.000 Konserven bereit – vorgesehen sind eigentlich 10.000. Wegen der Hitze haben im Juni und Juli deutlich weniger Menschen Blut gespendet als im vergangenen Jahr.

Bremen muss eine Haushaltslücke von 76 Millionen Euro schließen. Der Senat hat beschlossen, die Gehälter der Beamten rückwirkend zum Januar 2024 um 2,5 Prozent anzuheben. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die bisherige Bezahlung verstieß demnach gegen das Grundgesetz.

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