Das Landgericht Bremen hat einen Sportwetten-Anbieter zur Rückzahlung von mehr als 34.000 Euro verurteilt. Ein Kunde hatte das Geld zwischen 2013 und 2020 bei Online-Sportwetten verloren. Nach Auffassung des Gerichts durfte der Anbieter in diesem Zeitraum ohne deutsche Lizenz keine entsprechenden Wetten anbieten. Deshalb seien die Verträge unwirksam gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidung könnte auch für weitere Verfahren vor dem Landgericht Bremen von Bedeutung sein.
Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte stellt sich gegen eine Abschaffung der sogenannten Rente mit 63. Der SPD-Politiker fordert, dass Beschäftigte auch künftig nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Rente gehen können. Eine Streichung komme für ihn nicht infrage. Zur Finanzierung schlägt Bovenschulte unter anderem höhere Steuern auf große Vermögen sowie den Abbau steuerlicher Vorteile für Kapitaleinkünfte vor.
Dienstag, 04.08.2026 05:31 Uhr

