Demnach muss der Landkreis Kindergartenplätze mit mindestens sechs Stunden Betreuung nachweisen. Das Vier-Stunden-Angebot einiger Einrichtungen reicht also nicht aus.
Freitag, 23.07.2021 09:11 Uhr
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Demnach muss der Landkreis Kindergartenplätze mit mindestens sechs Stunden Betreuung nachweisen. Das Vier-Stunden-Angebot einiger Einrichtungen reicht also nicht aus.