Die Sparkasse Göttingen muss das Konto der Roten Hilfe weiterführen. Das hat das Landgericht Göttingen in einem Eilverfahren entschieden und die Kündigung für unrechtmäßig erklärt. Die Bank hatte argumentiert, sie habe Sanktionen auf dem US-Finanzmarkt befürchtet. Hintergrund ist die Einstufung der Gruppierung „Antifa Ost“ als Terrororganisation durch die USA. Die Sparkasse sah sich dadurch dem Verdacht der Terrorfinanzierung ausgesetzt. Das Gericht stellte klar, dass allein die Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht reicht, um das Konto zu kündigen.
Mittwoch, 21.01.2026 05:30 Uhr
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