Silvester steht vor der Tür und wie jedes Jahr stellt sich die Frage: Wo ist das Zünden von Feuerwerkskörpern erlaubt und wo nicht? In Niedersachsen gibt es kein landesweites Böllerverbot. Stattdessen haben die Kommunen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob und wo Feuerwerk verboten wird. Das bedeutet, dass in vielen Städten spezielle Regelungen gelten. In Hannover beispielsweise, sollen wieder Böllerverbotszonen eingerichtet werden, unter anderem im Bereich des Hauptbahnhofs und der Innenstadt. Aber auch in anderen Städten wie Braunschweig und Göttingen sind Zentren davon betroffen. In Lüneburg gilt sogar in der gesamten historischen Altstadt ein Verbot für Pyrotechnik. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Grundsätzlich darf Feuerwerk nur am Silvesterabend und Neujahrstag privat gezündet werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen oder Fachwerkhäusern müssen Schutzabstände von mindestens 200 Metern eingehalten werden.
Eine bundesweite Petition mit über 2,2 Millionen Unterschriften fordert unterdessen sogar für ein generelles Böllerverbot.
Donnerstag, 11.12.2025 12:25 Uhr
