Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat einem pensionierten Grundschulrektor aus Hannover eine Entschädigung von 31.435,59 Euro zugesprochen. Er konnte nachweisen, dass er über Jahre hinweg zu viele Stunden gearbeitet hatte. Seine detaillierte Dokumentation sowie eine Arbeitszeitstudie bestätigten die strukturelle…
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