Fitnessstudios müssen Mitgliedsbeiträge aus der Corona-Pandemie an ihre Mitglieder zurückzahlen. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden. Ein Oldenburger hatte gegen sein Studio geklagt und Recht bekommen. Der Betreiber hat aber bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Er behauptet, die Vertragsleistung könne nachgeholt werden.
Dienstag, 13.07.2021 09:05 Uhr
Zurück