Wolf im Landkreis Helmstedt darf abgeschossen werden

Mittwoch, 15.10.2025 16:30 Uhr

Nach mehreren Angriffen auf Nutztiere darf ein Wolf im Landkreis Helmstedt getötet werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klage zweier Umweltverbände abgewiesen und die Allgemeinverfügung des Landkreises bestätigt. Der Wolfsrüde „GW3559m“ soll an acht Rissen mit 56 getöteten Schafen beteiligt gewesen sein – trotz hoher Elektrozäune. Der Schaden liegt bei rund 40.000 Euro. Der Abschuss ist nur erlaubt, wenn der Wolf erneut ein Tier reißt und die Bedingungen – etwa Zaunüberwindung oder nächtlicher Stallangriff – erfüllt sind.

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