Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat einem pensionierten Grundschulrektor eine Entschädigung zugesprochen.

Mittwoch, 12.02.2025 05:30 Uhr

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat einem pensionierten Grundschulrektor aus Hannover eine Entschädigung von 31.435,59 Euro zugesprochen. Er konnte nachweisen, dass er über Jahre hinweg zu viele Stunden gearbeitet hatte. Seine detaillierte Dokumentation sowie eine Arbeitszeitstudie bestätigten die strukturelle Mehrbelastung von Schulleitern. Anders entschied das Gericht im Fall einer ehemaligen Grundschuldirektorin aus Osnabrück. Ihre Klage wurde abgewiesen, da sie nur vereinzelt Arbeitszeiten erfasst hatte.

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