Vor dem Landgericht Frankfurt wurde gestern ein 36 Jahre alter Fall neu aufgerollt. Laut dem Bundesgerichtshof konnte nicht rechtsfehlerfrei begründet werden, wieso die damals freigesprochene Frau nicht die Täterin gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft Hanau hatte die Mutter angeklagt, weil sie ihren 4-jährigen Sohn erstickt und an eine mutmaßliche Sektenführerin übergeben haben sollte. Jetzt wird der Fall neu verhandelt. Bestimmte Morddetails wie die Telekommunikationsüberwachung seien in dem Prozess nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Bildquelle: Arek Socha 25.04.2024