Teilnahmebedingungen "Die großen Urlaubswochen"

1. Anerkennung der Bedingungen

Mit der Teilnahme an dem von RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt veranstaltete Gewinnspiel "Die großen Urlaubswochen" erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an sowie ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firmen RADIO 21 GmbH & Co. KG, Radio Rockland GmbH & Co. KG und Antenne Sylt GmbH & Co. KG, in der aktuellen Version.

 

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter von RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt sowie deren Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren.

 

3. Spielzeiten

Das Gewinnspiel "Die großen Urlaubswochen" wird zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.01.2024 immer am ersten Samstag im Monat veranstaltet (ausgenommen Januar – hier findet die Aktion am letzten Samstag statt). Auftreten technischer Probleme, wie z.B. bei Ausfall oder Störungen der Hotline und/oder der Internetverbindung und/oder bei Vorliegen von Gründen, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu beeinflussen, wird das Gewinnspiel umgehend unterbrochen. Jede Unterbrechung wird on air bekannt gegeben.

 

4. Spielablauf

Die Registrierung für die Teilnahme erfolgt über ein Onlineformular. Die dort angegebenen Daten sind verbindlich. Alle registrierten Teilnehmer nehmen an der Auslosung teil. Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch das Losverfahren. Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Registrierung damit einverstanden, dass der Anruf aufgezeichnet und von RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt im Rahmen oder für Zwecke des betreffenden Gewinnspiels im Hörfunk nach sendetechnischer Aufbereitung ausgestrahlt wird.

Der Rockbaron ruft einmal im Monat am Samstag einen Teilnehmer an; dieser hat dann automatisch gewonnen. Die Telefonate können auch im Vorfeld aufgezeichnet werden. Die Gewinner erhalten von unserem Partner „schauinsland-reisen“ einen Reisegutschein im Wert von 1000 Euro.

Liegen Gründe vor, die den Anrufer nicht zur Teilnahme berechtigen, weist der jeweilige Mitarbeiter den Teilnehmer zurück.

 

 

5. Gewinnanspruch

Gewinne werden nur ausgeschüttet an Teilnehmer, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilnehmer, die den Hörerservice oder einen Mitarbeiter erreicht haben oder sogar in die Warteschleife zum Studio gestellt worden sind, aber nicht von dem Moderator entgegen genommen wurden, haben weder einen Anspruch auf die Teilnahme an der aktuellen Spielrunde noch auf die Ausschüttung des Gewinns. RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt hat das Recht, solche Teilnehmer von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Gewinnspiel und/oder das Angebot manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen, schuldhaft gegen Teilnahmeregeln verstoßen oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel und/oder den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von Mitarbeitern von RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt oder von anderen Teilnehmern an dem Gewinnspiel. In solchen Fällen ist RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt berechtigt, ausgezahlte Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

 

6.  Haftung

RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt haftet nicht für die zeitweilige Nichtnutzbarkeit und/oder einen unverschuldeten Totalausfall der Webserver, der Hotline und/oder für technische Störungen.

 

7. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

8. Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Sollten eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.

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