Teilnahmebedingungen "60seconds Spezial"

1. Anerkennung der Bedingungen

Mit der Teilnahme an dem von RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt veranstaltete Gewinnspiel "60 Seconds Spezial" erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an sowie ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firmen Radio 21 GmbH & Co. KG, Radio Rockland GmbH & Co. KG und Antenne Sylt GmbH & Co. KG, in der aktuellen Version.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter von RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt sowie deren Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren.

3. Spielzeiten

Das Gewinnspiel "60seconds Spezial" wird montags bis freitags täglich ein- bis zweimal veranstaltet. Ausgenommen sind Feiertage. Während der Spielzeit wird das Gewinnspiel zwischen 6 Uhr und 19 Uhr ausgestrahlt. Die Bekanntgabe der genauen Spielzeiten findet zeitig vor der Spielrunde OnAir statt. Bei Auftreten technischer Probleme, wie z.B. bei Ausfall oder Störungen der Hotline und/oder der Internetverbindung und/oder bei Vorliegen von Gründen, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu beeinflussen, wird das Gewinnspiel umgehend unterbrochen. Jede Unterbrechung wird on air bekannt gegeben.

4. Spielablauf

Innerhalb der angegebenen Spielzeit ruft der Moderator die Hörer unter Nennung der Telefonnummer der RADIO-Gewinnhotline auf, sich telefonisch zu melden, um am Gewinnspiel teilzunehmen. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist entweder durch Anwahl der Gewinnspiel-Hotline 01806 / 86 86 85 oder durch Registrierung im Onlineformular möglich. Die Auswahl der Spieler der jeweiligen Runde erfolgt durch das Losverfahren. Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 20 ct/min. RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Mobilfunkanbieter. Um sicherzugehen, sollte der Teilnehmer sich bei seinem Mobilfunkanbieter zuvor über die Telefongebühren informieren. RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt empfiehlt die Teilnahme über einen Festnetzanschluss. Gehen mehrere Anrufe gleichzeitig unter der oben genannten Rufnummer bei RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt ein, so entscheidet das Zufallsprinzip. Ist die Leitung besetzt oder wird nicht angenommen, dann gilt der Anrufversuch als gescheitert. Jeder Teilnehmer erklärt sich mit dem ersten Anruf damit einverstanden, dass der Anruf aufgezeichnet und von RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt im Rahmen oder für Zwecke des betreffenden Gewinnspiels im Hörfunk nach sendetechnischer Aufbereitung ausgestrahlt wird.

Die Teilnehmer sind innerhalb einer Spielrunde und unter Beachtung der Spielzeiten dazu aufgerufen, innerhalb von maximal 60 Sekunden so viele Fragen wie möglich zu beantworten. Jede korrekt beantwortete Frage ergibt einen Punkt. Die Punktezahl wird von jedem ins Studio durchgestellten und zulässig teilnehmenden Mitspieler zwecks Gewinnermittlung gespeichert. Der Beginn und das Ende solch eines Spiels werden mit Hilfe eines Musikbetts/Jingles kenntlich gemacht. Pro Woche (Montag bis Freitag) kann es bis zu 10 Mitspieler geben. Der Mitspieler, der an einem Freitag bzw. nach der letzten Spielrunde, die meisten Punkte hat, ist der Sieger und berechtigt den ausgelobten Gewinn zugesprochen zu bekommen. Die Anrufe auf der oben genannten Radio-Gewinnspielhotline werden von Mitarbeitern des Hörerservice oder Redakteuren persönlich entgegen genommen. Der jeweilige Mitarbeiter erfragt und notiert Vorname, Name, Wohnort, und Telefonnummer. Zudem erfragt der Mitarbeiter, ob der Anrufer mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und mit den Teilnahmebedingungen einverstanden ist. Die Angaben des Anrufers sind verbindlich. Liegen Gründe vor, die den Anrufer nicht zur Teilnahme berechtigen, weist der jeweilige Mitarbeiter den Anrufer zurück und beendet das Gespräch.

Alle Teilnehmer, die gegenüber dem Hörerservice bzw. einem Redakteur ihre Angaben gemacht haben, haben die Möglichkeit, per Zufall ins Studio zum Moderator durchgestellt zu werden.

Der Moderator weist nach Ende jeder Spielrunde darauf hin, dass bis zur nächsten Spielrunde nicht mehr auf der Gewinnhotline angerufen werden soll und wann die nächste Spielrunde beginnt. Erst wenn der Anrufer mit einem Moderator im Studio verbunden wird, beginnt das Gewinnspiel. Nach Beendigung des Gewinnspiels wird dem Teilnehmer mitgeteilt, wie viele Antworten dieser richtig abgegeben hat.

5. Gewinnanspruch

Gewinne werden nur ausgeschüttet an Teilnehmer, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilnehmer, die den Hörerservice oder einen Mitarbeiter erreicht haben oder sogar in die Warteschleife zum Studio gestellt worden sind, aber nicht von dem Moderator entgegen genommen wurden, haben weder einen Anspruch auf die Teilnahme an der aktuellen Spielrunde noch auf die Ausschüttung des Gewinns. RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt hat das Recht, solche Teilnehmer von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Gewinnspiel und/oder das Angebot manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen, schuldhaft gegen Teilnahmeregeln verstoßen oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel und/oder den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von Mitarbeitern von RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt oder von anderen Teilnehmern an dem Gewinnspiel. In solchen Fällen ist RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt berechtigt, ausgezahlte Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.


6. Haftung

RADIO 21 / Rockland Radio / Antenne Sylt haftet nicht für die zeitweilige Nichtnutzbarkeit und/oder einen unverschuldeten Totalausfall der Webserver und/oder für technische Störungen.

7. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8. Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Sollten eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke.

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