Rammstein gewinnt erneut vor Gericht

Donnerstag, 01.02.2024 16:52 Uhr

Das Landgericht Hamburg hat Beschlüsse gegen Viagogo, StubHub und Gigsberg erlassen.

Die NDH-Metaller und ihr Tourveranstalter MCT Agentur setzen sich weiterhin aktiv für ihre Fans ein. Vor Gericht haben sie sich konkret für die Einhaltung der gesetzlichen Regeln im Ticket-Zweitmarkt eingesetzt. Das Landgericht Hamburg bestätigte am 22. Dezember 2023 (Az. 403 HKO 157/22) ein bereits 2022 erwirktes einstweiliges Verfügungsurteil, gegen das die Viagogo AG vorgegangen war. Das hat Metal-Hammer berichtet.

Gemäß dem Beschluss ist der Kartenweiterverkäufer verpflichtet, die relevanten gesetzlichen Vorschriften "beim Vertrieb sämtlicher Konzertkarten in Deutschland" zu beachten. Zusätzlich verhängte das Landgericht Hamburg am 28. Dezember 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.000 Euro gegen Viagogo (Az.: 403 HKO 157/22). Falls das Unternehmen die Summe nicht begleicht, wurde entschieden, dass pro 250 Euro ein Tag Ordnungshaft am Verwaltungsrat vollstreckt wird. Darüber hinaus geht das Gericht davon aus, dass Viagogo vorsätzlich gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat, da die Firma sich "bislang nicht um die einstweilige Verfügung geschert hat".

Doch damit nicht genug: Neben Viagogo haben Rammstein und die MCT Agentur auch mit zwei weiteren Akteuren des Zweitmarktes vor dem Landgericht Hamburg gekämpft. Das Duo erwirkte einstweilige Verfügungen sowohl gegen die StubHub Inc. (Az.: 406 HKO 114/23; 22.11.2023) als auch gegen Gigsberg Services OÜ (Az.: 416 HKO 96/23; 20.11.2023). Obwohl die Beschlüsse noch nicht rechtskräftig sind, zeigen sich Till Lindemann und Co. darüber äußerst zufrieden. In einer Pressemitteilung betonen sie, dass "sämtliche Entscheidungen die Auffassung von Rammstein und der MCT Agentur bestätigen, dass die Viagogo AG, die StubHub, Inc. und die Gigsberg Services OÜ gegen die im Mai 2022 in Kraft getretenen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen".

Zusätzlich richten Rammstein und MCT einige warnende Worte an Fans, die beim Ticket-Kauf bisher leer ausgegangen sind. Der Kartenverkauf erfolgt ausschließlich über CTS Eventim, und die dort verfügbaren Kontingente für die lokalen Konzerte sind derzeit ausverkauft. Einlass zur Show erhält nur die Person, deren Vor- und Zuname auf dem Ticket vermerkt ist und die sich entsprechend ausweisen kann. Karten dürfen nicht einfach weitergegeben werden, und Rückgaben müssen über fansale.de erfolgen, wo auch Interessenten frei gewordene Tickets erwerben können. Karten, die bei Zweitmarkt-Anbietern (unter anderem Viagogo, StubHub, Gigsberg) erworben wurden, haben oft einen deutlich höheren Preis als den Originalpreis und berechtigen nicht zum Einlass beim Konzert.

Bild: Rockland Radio

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