Ein US-amerikanischer Richter hat die Klage des Models Jeanne Bellino gegen den Frontmann von Aerosmith, Steven Tyler, wegen sexueller Belästigung abgelehnt.
Die Entscheidung des Richters bedeutet eine Erleichterung für den stimmlich angeschlagenen Steven Tyler. Das hat der "Metal Hammer" berichtet. Die Klage, die sich auf einen Vorfall aus dem Jahr 1975 bezog, wurde zurückgewiesen, da die Handlungen des Musikers nach Ansicht des Richters kein ernsthaftes Risiko einer körperlichen Verletzung für Jeanne Bellino darstellten.
Die damals 17-jährige Jeanne Bellino behauptet, dass Steven Tyler sie in einer New Yorker Telefonzelle sexuell belästigt habe, indem er ihr die Zunge in den Hals gesteckt und ihren Körper, einschließlich Brüsten, Hintern und Schritt, berührt habe. Zusätzlich habe er sich an ihr gerieben und so getan, als würde er Sex mit ihr haben, während seine Bandmitglieder und Begleiter von draußen zugesehen und sich amüsiert hätten. Es soll auch einen weiteren Vorfall in einer Hotellobby am selben Tag gegeben haben, nach dem Bellino das Weite gesucht habe.
Jeanne Bellino gibt an, dass sie infolge der Vorfälle "großen seelischen und körperlichen Schmerz" sowie "schweres und dauerhaftes emotionales Leid" erlitten habe. Die Klage wurde im November 2023 eingereicht, nachdem in New York ein neues Gesetz in Kraft getreten war, das die Verjährungsfrist für bestimmte Arten von sexueller Gewalt verlängerte. Bezirksrichter Lewis Kaplan entschied jedoch, dass Jeanne Bellinos Anschuldigungen nicht unter dieses Gesetz fallen, da die Handlungen von Steven Tyler kein ernsthaftes Risiko einer körperlichen Verletzung für die Klägerin darstellten. Die Angelegenheit ist jedoch noch nicht endgültig abgeschlossen: Bellino hat bis zum 13. März Zeit, ihre Klage zu überarbeiten und erneut einzureichen.
Foto: Albumcover "Permanent Vacation", Geffen Records, 1987