Das Gericht hat für beide Angeklagte die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dadurch gilt eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren als unwahrscheinlich. Während des Prozesses haben beide Angeklagten eine Reihe der erhobenen Vorwürfe eingeräumt. Im Chat verschickte Fotos des Jungen zeigten zudem Übereinstimmungen über Gewaltexzesse. Das Kind starb zuletzt unter starken Schmerzen.
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